Wer übernimmt die Reise-/ Fahrtkosten?
HonorarArzt Admin2024-10-21T11:44:04+02:00Als Reisekosten werden Aufwendungen bezeichnet, die bei beruflich bedingten Reisen bzw. Fahrten anfallen. Demnach umfassen Reisekosten u.a. Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwände oder Reisenebenkosten. In der Regel werden die Fahrtkosten vom Arbeitgeber nicht übernommen, sind jedoch Verhandlungssache.