Unsere Häufig gestellte Fragen
Sie fragen, wir beantworten!
Unser Flowchart: Stellenzusage und danach … erklärt Ihnen die einzelnen bürokratischen Abläufe, welche Schritte Sie gehen müssen und welche Dokumente erforderlich sind. Es beginnt mit dem erfolgreichen Vorstellungsgespräch und der Erteilung der Stellenzusage und führt bis zur Beantragung und Erteilung der Arbeits- sowie der Aufenthaltserlaubnis.
Hier unser Flowchart: Stellenzusage und danach … in PDF-Format
Das Lastschriftverfahren ist ein gängiges Zahlungsinstrument, bei dem ein Zahlungsempfänger (z. B. ein Unternehmen) berechtigt ist, einen Betrag direkt vom Bankkonto des Zahlungspflichtigen (z. B. eines Kunden) abzubuchen. Es ist besonders in Europa, insbesondere in Deutschland, weit verbreitet.
Wie funktioniert das Lastschriftverfahren?
1. Erteilung des Mandats: Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Dieses Mandat autorisiert den Empfänger, Beträge vom Konto des Kunden abzubuchen.
2. Vorankündigung (Pre-Notification): In der Regel erhält der Kunde vor der Abbuchung eine Ankündigung, die den Betrag und das Abbuchungsdatum nennt.
3. Abbuchung: Am angekündigten Tag veranlasst der Zahlungsempfänger die Abbuchung bei der Bank des Kunden.
4. Kontobelastung: Der Betrag wird vom Konto des Kunden abgebucht und dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben.
5. Widerspruchsrecht: Der Kunde hat in der Regel 8 Wochen Zeit, einer Lastschrift ohne Angabe von Gründen zu widersprechen und den Betrag zurückbuchen zu lassen.
Vorteile des Lastschriftverfahrens
• Bequemlichkeit: Zahlungen werden automatisch abgewickelt, ohne dass der Kunde jeden Monat aktiv werden muss.
• Zuverlässigkeit: Zahlungen erfolgen pünktlich, was besonders bei wiederkehrenden Zahlungen (Miete, Abos, etc.) praktisch ist.
• Kostengünstig: Für den Zahlungsempfänger ist das Lastschriftverfahren in der Regel günstiger als andere Zahlungsmethoden.
Nachteile des Lastschriftverfahrens
• Kontrolle: Der Kunde gibt eine gewisse Kontrolle über sein Konto ab, da der Zahlungsempfänger den Betrag abbuchen kann, ohne dass der Kunde aktiv zustimmt.
• Fehleranfälligkeit: Bei Fehlern (z. B. falsche Beträge) muss der Kunde aktiv werden, um eine Rückbuchung zu veranlassen.
• Risiko von unberechtigten Abbuchungen: In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass unberechtigte Lastschriften erfolgen. Diese können jedoch innerhalb der Widerspruchsfrist zurückgebucht werden.
Sollte man Angst vor dem Lastschriftverfahren haben?
Generell gibt es keinen Grund, Angst vor dem Lastschriftverfahren zu haben, solange man seine Kontobewegungen regelmäßig überprüft. Die Sicherheitsmechanismen, wie das Widerspruchsrecht, schützen den Kunden vor unberechtigten Abbuchungen. Wichtig ist, dass man nur vertrauenswürdigen Unternehmen eine Lastschriftermächtigung erteilt und bei Unstimmigkeiten sofort handelt.
Fazit:
Das Lastschriftverfahren ist eine sichere und praktische Zahlungsmethode, insbesondere für regelmäßige Zahlungen. Es ist ratsam, ein Auge auf die Kontobewegungen zu haben, um etwaige Fehler oder unberechtigte Abbuchungen schnell zu erkennen und zu korrigieren.
+++ VIDEO-Bewerbung +++
um die Effizienz unseres Vermittlungsprozesses zu steigern und das Interesse der einzelnen Kliniken an unseren Ärztinnen und Ärzten zu erhöhen, haben wir beschlossen, allen Arzt-Profilen, die eine Video-Bewerbung enthalten, absolute Priorität einzuräumen.
Diese Profile werden automatisch an der Spitze der Liste verfügbarer Ärztinnen und Ärzte platziert.
Wir möchten Sie ausdrücklich zur Erstellung einer Video-Bewerbung ermutigen. Nehmen Sie sich ein Beispiel an den Kollegen, die bereits jetzt ganz oben auf dieser Liste stehen. Durch eine Video-Bewerbung erhöhen sich Ihre Chancen erheblich, dass potenzielle Kliniken auf Ihr Profil aufmerksam werden und sich für Sie interessieren.
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Wann darf ich bei der mir zuständigen Botschaft den Termin für die Beantragung des Visums nach § 16d Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AufenthG vereinbaren?
Die optimale Zeitplanung für die Terminvereinbarung bei der zuständigen Botschaft zur Beantragung des Visums nach § 16d Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AufenthG hängt wesentlich von den Bearbeitungszeiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Rostock ab. Hierbei sollten Sie zwei wichtige Zeitpunkte berücksichtigen:
- Eingangsbestätigung vom LAGuS Rostock: Sie erhalten diese in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung Ihres Antrags auf Erteilung der Berufserlaubnis. Es ist wichtig, dass Sie zumindest diese Bestätigung bei der Visumantragstellung einreichen dürfen, da sie belegt, dass Ihr Antrag beim LAGuS Rostock bearbeitet wird.
- Zwischenbescheid vom LAGuS Rostock: Die Ausstellung des Zwischenbescheides dauert etwa 2,5 bis 3 Monate. Der Zwischenbescheid ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Unterlagen, da er den Fortschritt Ihres Antragsverfahrens und die vorläufige Einschätzung Ihres Antrags auf Berufserlaubnis darstellt.
Basierend auf diesen Informationen sollten Sie den Termin bei der Botschaft idealerweise so planen, dass Sie entweder den Zwischenbescheid bereits erhalten haben oder kurz vor dessen erwartetem Eingang stehen, oder dass zumindest die Eingangsbestätigung Ihres Antrags vorliegt. Das bedeutet konkret:
- Wenn Sie den Zwischenbescheid abwarten möchten, planen Sie Ihren Termin bei der Botschaft frühestens 3 bis 3,5 Monate nach Einreichung Ihres Antrags beim LAGuS Rostock. So berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeit für den Zwischenbescheid und eventuelle Verzögerungen.
- Wenn die Eingangsbestätigung ausreicht, könnten Sie den Termin bei der Botschaft bereits nach Erhalt dieser Bestätigung vereinbaren, also rund 2 bis 3 Wochen nach Einreichung Ihres Antrags beim LAGuS Rostock.
Beachten Sie, dass die Terminverfügbarkeit bei der Botschaft variieren kann und es ratsam ist, frühzeitig zu planen. Es ist ebenfalls empfehlenswert, sich direkt bei der zuständigen Botschaft über die genauen Anforderungen und mögliche Wartezeiten für einen Termin zu informieren. So stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Zeitpunkt der Visumantragstellung vorliegen haben und den Visumprozess optimieren können.
Summa summarum unsere Check-Liste, die Sie von uns demnächst bekommen muss spätestens am Tag der Visantragsstellung absolut komplett sein! Die Beantragung eines Visums ist eine Sache, die Erteilung eine andere!
Am Ende dieses Verfahrens steht das Ausländeramt in Deutschland, das die finale Zustimmung zur Erteilung des Visums erteilt.
Der LAGuS-Zwischenbescheid ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Erteilung des Visums. Ohne diesen Zwischenbescheid kann die lokale Ausländerbehörde ihre Zustimmung zur Visumerteilung nicht erteilen. Ebenfalls ist eine Anmeldung bei der Ärztekammer zur Fachsprachprüfung (FSP) ohne diesen Zwischenbescheid nicht möglich. Zudem wird der Zahlungsnachweis von uns bei der Ausländerbehörde eingefordert.
Um Ihnen den Prozess der Visumantragstellung gemäß §16D (D wie Deutschland und bitte kein anderes Visum!!!) zu erleichtern, werden wir Ihnen einen Link zukommen lassen, über den Sie zeitlich alle erforderlichen Dokumente einsehen und herunterladen können.
Bitte überprüfen Sie sorgfältig Ihre >>> CH E C K L I S T E<<< am Ende Ihres Dokumentenordners, um festzustellen, welche Unterlagen uns derzeit noch fehlen. Wir werden den Ordner fortlaufend aktualisieren, um sicherzustellen, dass Sie bei Ihrem Termin in der Botschaft alle benötigten Dokumente vollständig vorliegen haben.
Frage-Nr.: 01 nach Defizitbescheid, bzw. Gleichwertigkeitsbescheid
Sehr geehrte Frau …,
Sehr geehrter Herr …,
zur weiteren Bearbeitung IhresVisumantrags bitten wir Sie um Übersendung eines Defizitbescheides bzw. eines Gleichwertigkeitsbescheides.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Visastelle
Ihre Antwort-Nr.: 01
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bewusst die Erteilung einer Berufserlaubnis nach § 10 BÄO beantragt (siehe mein Schreiben vom [Datum, TT.MM.JJJJ Ihres Schreibens]), und als Ergebnis dieser Prüfung habe ich dann vom LAGuS in Rostock den Ihnen bereits vorgelegten Zwischenbescheid vom [genaues Datum, TT.MM.JJJJ des Zwischenbescheids] erhalten.
Da die Approbation auf zweifache Weise erteilt werden kann, nämlich A.) infolge der Gleichwertigkeit und B.) infolge der Kenntnisprüfung, habe ich auf die Feststellung der Gleichwertigkeit bewusst verzichtet, da ich die Approbation demnächst über eine Kenntnisprüfung anstreben werde.
Daher betrifft mich der gefragte Defizitbescheid nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Unsere Antwort-Nr.: 02
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben bewusst die Erteilung einer Berufserlaubnis nach § 10 BÄO beantragt (siehe den Antrag vom TT.MM.JJJJ), und LAGuS-Eingangsbestätigung vom TT.MM.JJJJ.
Das Ergebnis dieser Prüfung sog. LAGuS-Zwischenbescheid, s. MUSTER-Zwischenbescheid im Anhang ist in den nächsten Tagen zu erwarten.
Da die Approbation auf zweifache Weise erteilt werden kann, nämlich A.) infolge der Prüfung der Gleichwertigkeit, wo ein Defizitbescheid tatsächlich zu erwarten ist … und B.) infolge der Kenntnisprüfung, haben wir zunächst auf die Feststellung der Gleichwertigkeit bewusst verzichtet, da der Arzt die Approbation demnächst über eine Kenntnisprüfung anstreben werde.
Daher betrifft uns der gefragte Defizitbescheid nicht.
dankend mit freundlichen Grüßen
Ja, eine Vermittlung ist durchaus möglich. Zur Beantragung der Berufserlaubnis beim LAGuS Rostock wird eine offizielle Genehmigung aus Georgien benötigt, die bestätigt, dass der/die Ärzt:in berechtigt ist, die Residentur in Deutschland zu absolvieren. Diese Genehmigung, die das spezifische Fachgebiet und die Dauer der Residentur in Deutschland angibt, kann in Georgien relativ problemlos eingeholt werden.
Nachdem diese Genehmigung erteilt wurde, wird dem/der Ärzt:in eine vorübergehende Berufserlaubnis für die Zeit der Residentur in Deutschland gewährt. Nach Beendigung der Residentur ist ein kurzer Aufenthalt in Georgien erforderlich, um die Abschlussprüfung abzulegen und das Ausbildungszertifikat zu erhalten.
Nach der Rückkehr nach Deutschland wird dem/der Ärzt:in eine weitere Berufserlaubnis für zwei Jahre erteilt. Während dieser Zeit ist es notwendig, die Approbation in Deutschland zu erlangen.
Es sollte beachtet werden, dass Ärzt:innen ohne abgeschlossene Residentur damit einverstanden sein müssen, während der Residentur in Deutschland ein geringeres Gehalt zu erhalten im Vergleich zu Ärzt:innen aus Georgien mit abgeschlossener Residentur und Ausbildung.
Wir bitten Sie, die Anweisungen und Empfehlungen in unserer >>>Navigations-E-Mail<<< bezüglich der erforderlichen Unterlagen genau zu befolgen. Diese betreffen sowohl die Form der einzureichenden Dokumente als auch die Notwendigkeit einer Apostille. Unsere Navigations-E-Mail stellt Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung, um den Vermittlungsprozess erfolgreich einzuleiten. Nachstehend finden Sie einige wichtige Anmerkungen.
- Verträge: Sie finden unsere Verträge in Ihrem Account auf Honorararzt.de. Bitte laden Sie diese herunter, drucken Sie sie aus und lesen Sie sie sorgfältig durch. Nachdem Sie unsere Vermittlungsbedingungen akzeptiert haben, unterschreiben Sie bitte den Vertrag mit Ihrem vollständigen Vor- und Nachnamen.
- Lebenslauf: Laden Sie Ihren Lebenslauf in Ihrem Account hoch. Verwenden Sie dabei bitte unsere Vorlagen. Der Lebenslauf sollte vollständig und detailliert sein, inklusive Ihrer beruflichen Stationen (Klinik, Abteilung, Funktion, Aufgaben).
- Identifikationsnachweis: Bitte beachten Sie unsere Empfehlung, die Sie der Navigations-E-Mail entnehmen können.
- Personalfragebogen: Füllen Sie nach dem Einloggen unseren Personalfragebogen online und zwar vollständig aus.
- Fachspezifische Dokumente: Bitte laden Sie den OP-Narkose-Fachspezifischen-Diagnostik-Behandlung-Katalog in Ihrem Account hoch.
- Bewerbungsfoto: Laden Sie ein offizielles, professionelles Bewerbungsfoto hoch. Für Männer: bitte im Hemd und Krawatte.
Senden Sie das Foto anschließend auch per Post. - TODO-Checkliste, die Sie mit der Navigations-E-Mail verlinkt bekommen, bitte stets beachten.
Da, wo die Buschstabe “L” = Legalisationen = Echtheitsvermerke steht, benötigen wir die Apostille.
Polizeiliches Führungszeugnis und Zertifikat of Good Standing (Unbedenklichkeitsbescheinigung) benötigen die Apostillierung nicht! - Umschläge: Jedes Dokument sollte in einem beschrifteten Umschlag eingereicht werden, damit sofort ersichtlich ist, welches Dokument sich darin befindet.
- Qualität der Unterlagen: Achten Sie bitte darauf, dass alle Unterlagen von guter Qualität sind, da diese unsere Visitenkarte darstellen.
Wir hoffen, dass diese Anweisungen hilfreich sind und stehen für weitere Fragen zur Verfügung!
Für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis beim für Sie zuständigen Ausländeramt sind die folgenden Unterlagen notwendig:
a. Anmeldung beim zuständigen Meldeamt!!!
Eine Anmeldung ist essentiell, um den Prozess voranzutreiben. Ohne Anmeldung wird das Ausländeramt Ihren Antrag nicht bearbeiten, weil Sie sich nicht im Dessen Zuständigkeitsbereich befinden. In einigen Fällen könnte eine temporäre Anmeldung in einem Personalwohnheim der Klinik ausreichend sein, jedoch wäre es besser, wenn Sie sich mit Ihrer eigenen Wohnung anmelden.
b. Weiterhin benötigen Sie die Berufserlaubnis gemäß §10 BÄO, die von der zuständigen Regierungsstelle oder dem Prüfungsamt ausgestellt wurde, bei dem Sie den Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis eingereicht haben, s. o. extra Frage und Antwort drauf!
c. Ein Arbeitsvertrag von Ihrem Arbeitgeber oder der Klinik muss ebenfalls vorgelegt werden.
d. Ihr Reisepass im Original, zusammen mit dem gültigen Einreisevisum, ist ebenso erforderlich.
e. Gegebenenfalls müssen Sie auch lokale Formulare ausfüllen und bestimmte Regelungen beachten, s. Bespiele aus Stralsund und Greifswald
Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um den Prozess der Erteilung der Arbeitserlaubnis zu beschleunigen.
Unten finden Sie Muster-Formulare aus Stralsund und Greifswald.
Nach der Beantragung einer Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels, s. unten die Formulare wird zunächst von der Ausländerbehörde eine Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, s. unten) gesendet, die zuvor vom Arbeitsgeber ausgefüllt werden muss. Mit einer in der Regel positiven Antwort ist innerhalb von 2 Wochen zu rechnen.
Anschließend erhalten Sie von der Ausländerbehörde eine sgg. Fiktionsbescheinigung, die Ihnen temporär die Ausübung Ihrer ärztlichen Tätigkeit erlaubt, bis die Blaue Karte erteilt wird. Die Blaue Karte EU, die bei der Ausländerbehörde beantragt wird, ist ein Aufenthaltstitel,
der hochqualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland garantiert.
Wann, wie lange muss ich auf die Erteilung der Blauen Karte warten, ist schwer zu sagen. Am besten vor Ort bei der Ausländerbehörde fragen.
Muster-Formulare aus Stralsund und Greifswald:
Antrag Ersterteilung-Aufenthaltstitel-Check-Greifswald
Antrag Ersterteilung-Aufenthaltstitel-Check-Stralsund
Antragsunterlagen Ärzte-Greifswald
Antragsunterlagen Ärzte-Stralsund
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis-Bundesagentur für Arbeit
Um nach der erfolgreichen Fachsprachenprüfung die Berufserlaubnis gemäß §10 BÄO zu beantragen, müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
a. Bitte besorgen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart Null) von Ihrem Meldeamt, bei dem Sie aktuell gemeldet sind.
b. Die Vorlage einer Stellenzusage ist erforderlich.
c. Bitte legen Sie auch eine aktuelle, im Original vorliegende ärztliche Untersuchung bei (Kopien werden nicht akzeptiert!).
Senden Sie diese drei Unterlagen gebündelt und per Einschreiben an die zuständige Regierungsstelle oder das Prüfungsamt, bei dem Sie zuerst den Antrag auf Berufserlaubnis gestellt haben. Nach sorgfältiger Überprüfung Ihrer Unterlagen, sollte die Berufserlaubnis innerhalb von 2 bis 3 Wochen bei Ihnen eintreffen.
JA! Als Beispeil, drei Ärzte, das gleiche Alter, gleiche Erfahrung in Jahren, gleiche Steuerklasse, egal ob Russe (Drittstaatler), Italienr (EU), Deutscher bekommen die gleiche Vergütung!
Zu jedem Zeitpunkt können wir Ihren Account mit sämtlichen Daten restlos löschen.
Dazu benötigen von Ihnen eine kurze E-Mail aus der Adresse, die Sie bei der Anmeldung verwendet haben.
Als Reisekosten werden Aufwendungen bezeichnet, die bei beruflich bedingten Reisen anfallen.
Danach Reisekosten umfassen Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten.
In der Regel werden die Fahrtkosten vom Arbeitgeber nicht übernommen, obwohl, wie alles, bleiben auch die Fahrtkosten Verhandlungssache.
Nahezu ausnahmslos die Klinik/Arbeitgeber.
Die Anmeldung, Ihr Account, Datenpflege ist für Sie zu jedem Zeitpunkt kostenlos.
Für die Ärzte, die auf Honorarbasis (ANÜ-Arbeitnehmerüberlassung/BA-Befristete Anstellung in der Zielklinik) vermittelt werden, entstehet gar keine Vermittlungsprovision.
Die Vermittlung zur Festanstellung wird individuell nach Zeitaufwand, Zustand der relevanten Unterlagen, Beglaubigung, Übersetzung, vorhanden, nicht vorhanden etc.
Der Lebenslauf, auch Curriculum Vitae (CV), Vitae Cursus oder Résumé, listet die wichtigsten individuellen Daten einer Person auf. Er wird zumeist in tabellarischer Form dargestellt, kann aber in Ausnahmefällen auch in Textform geschrieben werden. Die Erstellung erfolgt üblicherweise mit der Textverarbeitung. Bei einigen Berufen ist auch eine handschriftliche Erstellung üblich. Ein Lebenslauf ist der wichtigste Teil der Bewerbungsmappe, entweder in der ausführlichen Form mit Anhang oder in Form einer Kurzbewerbung. Der Verfasser möchte mit dem Lebenslauf wie auch mit der gesamten Bewerbung den besten Eindruck beim Empfänger erzielen.