Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die ungefähren Bearbeitungszeiten der einzelnen Verfahrensschritte im Rahmen der Anerkennung und Einreise:
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Die Beglaubigung der Unterlagen dauert in der Regel 3–4 Werktage.
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Die Übersetzung sämtlicher Unterlagen nimmt – je nach Jahreszeit – etwa 2 Wochen in Anspruch.
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Die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der Berufserlaubnis gemäß § 10 BÄO durch das LAGuS erfolgt in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Monaten.
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Das Visumsverfahren über die jeweilige Botschaft kann – abhängig von der zuständigen Auslandsvertretung – bis zu 4 Wochen dauern.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Richtwerte handelt und die tatsächlichen Bearbeitungszeiten je nach Einzelfall und Jahreszeit variieren können.