Ja, eine Vermittlung ist durchaus möglich. Zur Beantragung der Berufserlaubnis beim LAGuS Rostock wird eine offizielle Genehmigung aus Georgien benötigt, die bestätigt, dass der/die Ärzt:in berechtigt ist, die Residentur in Deutschland zu absolvieren. Diese Genehmigung, die das spezifische Fachgebiet und die Dauer der Residentur in Deutschland angibt, kann in Georgien relativ problemlos eingeholt werden.
Nachdem diese Genehmigung erteilt wurde, wird dem/der Ärzt:in eine vorübergehende Berufserlaubnis für die Zeit der Residentur in Deutschland gewährt. Nach Beendigung der Residentur ist ein kurzer Aufenthalt in Georgien erforderlich, um die Abschlussprüfung abzulegen und das Ausbildungszertifikat zu erhalten.
Nach der Rückkehr nach Deutschland wird dem/der Ärzt:in eine weitere Berufserlaubnis für zwei Jahre erteilt. Während dieser Zeit ist es notwendig, die Approbation in Deutschland zu erlangen.
Es sollte beachtet werden, dass Ärzt:innen ohne abgeschlossene Residentur damit einverstanden sein müssen, während der Residentur in Deutschland ein geringeres Gehalt zu erhalten im Vergleich zu Ärzt:innen aus Georgien mit abgeschlossener Residentur und Ausbildung.
In welchen Bereichen kann man ohne Facharztausbildung (Residency) arbeiten?
Rein theoretisch kann man in jedem Bereich starten, für den man prädestiniert ist, für den man sich interessiert und gut vorbereitet ist.
Man sollte sich jedoch im Vorfeld auf eine grobe Richtung festlegen und sich konsequent in diese Richtung weiterentwickeln – beispielsweise Innere Medizin, Intensivmedizin, Anästhesiologie, Psychiatrie, Rehabilitation oder Allgemeinchirurgie.
“Exotische” Fachbereiche wie Augenheilkunde, Radiologie, Herzchirurgie oder Neurochirurgie sollte man zumindest zum Beginn außer Acht lassen.