1. Ich habe bereits die Erteilung der Berufserlaubnis in Stuttgart beantragt und sämtliche Unterlagen dorthin gesendet.
Können Sie diese Unterlagen dort abholen und beim zuständigen Regionalministerium einreichen?

Antwort:
Ja, das ist möglich. Aufgrund Ihrer Vollmacht können wir die Unterlagen in Ihrem Namen an das zuständige Regionalministerium weiterleiten. Alternativ kann das neue zuständige Ministerium die Unterlagen auch direkt in Stuttgart anfordern, da dort bereits ein Antrag gestellt wurde.
Das gehört zu unseren Aufgaben, und wir übernehmen das gern vollständig für Sie.
Optimal wäre es jedoch, den Antrag im neuen Bundesland mit sämtlichen aktuellen Unterlagen neu zu stellen, ohne auf die Übersendung der „alten“ Unterlagen aus Stuttgart zu warten.

2. Ich habe gehört, dass das B2-Zertifikat fünf Jahre gültig ist. Wenn das stimmt, läuft meines im September ab. Können wir die Unterlagen noch rechtzeitig einreichen?
Antwort:
Ja, unbedingt. Ich empfehle, die Unterlagen so bald wie möglich einzureichen. Auch wenn es in der Vergangenheit selten Probleme mit ablaufenden B2-Zertifikaten gab, ist es sicherer, die Frist nicht auszureizen.

3. Wie lange wird mein Aufenthalt bzw. meine Vorbereitung auf die FSP in Stralsund bei Ihnen dauern?
Antwort:
So lange, bis Sie die Fachsprachprüfung (FSP) erfolgreich bestanden haben und wir gemeinsam eine geeignete Arbeitsstelle Sie gefunden haben.
Die Dauer ist individuell unterschiedlich und hängt maßgeblich von Ihrem eigenen Engagement – und unserem – ab.
Falls die FSP nicht bestanden wird, kann sie frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung kostet erneut 600,00 €.

4. Wie schnell finde ich nach der Fachsprachprüfung eine Stelle als Ärztin/Arzt?
Antwort:
Stellen werden nicht automatisch vergeben bzw. für unseren Bedarf „produziert“ – man muss sich aktiv und konsequent darum bemühen.
Wichtig sind Ihre Motivation, Ihre fachliche Qualifikation sowie ein sicheres und überzeugendes Auftreten.
Zusätzlich profitieren Sie von unserer täglichen Kommunikation mit Kliniken, Personalverantwortlichen und Chefärzten.
Die Fachsprachprüfung ist das absolute Minimum, um überhaupt starten zu dürfen.
Die Berufserlaubnis wird erst erteilt, nachdem eine konkrete Stellenzusage vorliegt – in diesem Fall wird sie vom LAGuS (Landesamt für Gesundheit und Soziales) an uns übermittelt.