Liebe Kolleginnen und Kollegen,
viele unserer vermittelten Ärztinnen und Ärzte sind neu in Deutschland. Deshalb möchte ich Ihnen hiermit eine kurze Erklärung zum weiteren Vorgehen nach Erhalt unserer Rechnung geben:
Sobald Sie von uns eine Rechnung über die vereinbarten Leistungen erhalten haben, bitten wir um eine möglichst zeitnahe Überweisung des vollständigen Betrags – wie vertraglich en bloc, ggf nach vereinbarter Ratenzahlung.
Nach erfolgter Zahlung können Sie die Rechnung zusammen mit dem entsprechenden Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug) Ihrem Steuerberater vorlegen. Dieser wird die Unterlagen ordnungsgemäß steurlich in Ihre steuerliche Jahreserklärung aufnehmen.
Die Ausgaben für unsere Leistungen wirken sich in der Regel steuerlich entlastend aus, da sie als beruflich bedingte Aufwendungen, zur Sicherung Ihrer beruflicher Tätigkeit als Arzt geltend gemacht werden können. Damit beteiligt sich auch das Finanzamt indirekt an den o. Kosten.
Für konkrete steuerliche Fragen oder eine individuelle Einschätzung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Richard Tomalka, GF der All Medical GmbH