Wann darf ich bei der mir zuständigen Botschaft den Termin für die Beantragung des Visums nach § 16d Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AufenthG vereinbaren?

Die optimale Zeitplanung für die Terminvereinbarung bei der zuständigen Botschaft zur Beantragung des Visums nach § 16d Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AufenthG hängt wesentlich von den Bearbeitungszeiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Rostock ab. Hierbei sollten Sie zwei wichtige Zeitpunkte berücksichtigen:

  1. Eingangsbestätigung vom LAGuS Rostock bis zu 2 Wochen: Sie erhalten diese in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung Ihres Antrags auf Erteilung der Berufserlaubnis. Es ist wichtig, dass Sie zumindest diese Bestätigung bei der Visumantragstellung einreichen dürfen, da sie belegt, dass Ihr Antrag beim LAGuS Rostock bearbeitet wird.
  2. Zwischenbescheid vom LAGuS Rostock bis zu 2,5-3 Monaten: Die Ausstellung des Zwischenbescheides dauert etwa 2,5 bis 3 Monate. Der Zwischenbescheid ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Unterlagen, da er den Fortschritt Ihres Antragsverfahrens und die vorläufige Einschätzung Ihres Antrags auf Berufserlaubnis darstellt.

Basierend auf diesen Informationen sollten Sie den Termin bei der Botschaft idealerweise so planen, dass Sie entweder den Zwischenbescheid bereits erhalten haben oder kurz vor dessen erwartetem Eingang stehen, oder dass zumindest die Eingangsbestätigung Ihres Antrags vorliegt. Das bedeutet konkret:

  • Wenn Sie den Zwischenbescheid abwarten möchten, planen Sie Ihren Termin bei der Botschaft frühestens 3 bis 3,5 Monate nach Einreichung Ihres Antrags beim LAGuS Rostock. So berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeit für den Zwischenbescheid und eventuelle Verzögerungen.
  • Wenn die Eingangsbestätigung ausreicht, könnten Sie den Termin bei der Botschaft bereits nach Erhalt dieser Bestätigung vereinbaren, also rund 2 bis 3 Wochen nach Einreichung Ihres Antrags beim LAGuS Rostock.

Beachten Sie, dass die Terminverfügbarkeit bei der Botschaft variieren kann und es ratsam ist, frühzeitig zu planen. Es ist ebenfalls empfehlenswert, sich direkt bei der zuständigen Botschaft über die genauen Anforderungen und mögliche Wartezeiten für einen Termin zu informieren. So stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Zeitpunkt der Visumantragstellung vorliegen haben und den Visumprozess optimieren können.

Summa summarum unsere Check-Liste, die Sie von uns demnächst bekommen muss spätestens am Tag der Visaantragsstellung absolut komplett sein!
Die Beantragung eines Visums ist eine Sache, die Erteilung eine andere! Dazwischen liegen in der Regel 4 Wochen!

Am Ende dieses Verfahrens steht das Ausländeramt in Deutschland, das die finale Zustimmung zur Erteilung des Visums erteilt.

Der Zwischenbescheid des LAGuS ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Beantragung und Erteilung des Visums. Ohne diesen Zwischenbescheid kann die lokale Ausländerbehörde ihre Zustimmung zur Visumerteilung nicht erteilen. Auch ist eine Anmeldung bei der Ärztekammer zur Fachsprachprüfung (FSP) ohne diesen Zwischenbescheid nicht möglich.

Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung (FSP) sowie der Zahlungsnachweis werden von der Botschaft und abschließend von der lokalen Ausländerbehörde verlangt.